Aufnahme im Hospiz

Aufnahmekriterien

Wer wird im Hospiz aufgenommen?

Menschen mit einer Erkrankung, welche die Lebenszeit auf wenige Tage, Wochen bis Monate begrenzt, wie zum Beispiel:

  • Tumorerkrankungen im Endstadium
  • Lungenerkrankungen im Endstadium
  • Amyotrophe Lateralsklerose
  • Nierenerkrankungen im Endstadium

 

Sie wenden sich an uns, wenn die ambulante palliative Versorgung zu Hause aufgrund der zunehmenden Symptomlast nicht mehr ausreicht bzw. nicht möglich ist. Ausschlaggebend für die Aufnahme ist die Hospiznotwendigkeitsbescheinigung, die von einem behandelnden Arzt ausgefüllt wird. Wichtig ist, dass Sie über Ihre Diagnose aufgeklärt sind und aus freiem Willen ins Hospiz wollen bzw. einer Hospizaufnahme nicht widersprechen.

Aufnahmeantrag

Für die Aufnahme ist es notwendig, dass ein Antrag auf Aufnahme- und Kostenzusage bei Ihrer Versicherung von uns gestellt wird.

Hierzu benötigen wir zwei ausgefüllte Formulare:

Antrag auf Hospiz- & Pflegeleistung

Laden Sie jetzt den Antrag auf vollstationäre Hospiz- und Pflegeleistungen herunter. Hier klicken...!

Vervollständigen Sie die Unterlagen mit den aktuellen Arztbriefen, der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung, sofern vorhanden. Bei einer Aufnahme in unserem Hospiz senden wir für Sie die Unterlagen an die zuständige Krankenkasse und beantragen die Kostenübernahme.

Anprechpartner

Ihre Fragen rund um eine Aufnahme ins Klara Hospiz beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin und stellen Ihnen unser Hospiz vor.

Irene Hölker
Irene Hölker
Sozialdienst
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Markus Stera
Verwaltung

Kostenübernahme

Durch den Hospizplatz entstehen gesetzlich Versicherten in der Regel keine Kosten. Dies bedeutet, für die stationäre Versorgung – Unterkunft, Betreuung und Verpflegung – im Klara Hospiz muss kein finanzieller Eigenanteil erbracht werden.

Der Pflegesatz pro Tag wird von der gesetzlichen Krankenkasse zu 95 % getragen. Die restlichen 5 % der Kosten finanziert das Klara Hospiz aus Spenden. (Ein herzlicher Dank für jede Spende die wir erhalten.)

Bei Versicherten in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung und bei Versicherten, die Anspruch auf Beihilfe haben, bei denen an die Stelle der Sachleistungen die Kostenerstattung tritt, rechnet das Hospiz die Leistung mit dem Versicherten selbst ab.  Bitte wenden Sie sich an den Kostenträger, um ihre Beteiligung an den Kosten zu erfragen. Sie leiten die Rechnung der privaten Versicherung zu.

Sofern die private Krankenversicherung Ihnen die Möglichkeit einer Direktabrechnung zwischen dem stationären Hospiz und der Krankenversicherung einräumt und Sie diesem Abrechnungsverfahren zustimmen, erfolgt die Abrechnung der Kosten auf direktem Weg zwischen uns und der Krankenversicherung.

Typische Fragen zur Aufnahme im Hospiz

Ja. Wir können maximal 10 Gäste aufnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Aufnahme in der Regel erst nach einer Wartezeit von manchmal wenigen Tagen bis hin zu wenigen Wochen möglich ist.

Wird ein Zimmer frei, bieten wir Ihnen einen Platz an und die Aufnahme erfolgt am nächsten Tag.

Es gibt keinen falschen Zeitpunkt – wir nehmen Ihre Anmeldung entgegen, wann Sie es möchten – auch wenn das Hospiz für Sie nur eine von mehreren Alternativen darstellt. Mit Ihrer Anmeldung gehen Sie keine Verpflichtung ein. Bitte melden Sie sich schon frühzeitig, z.B. wenn Sie absehen können, dass Ihre Versorgung zu Hause vielleicht bald nicht mehr möglich sein wird. Eine spontane oder sehr kurzfristige Aufnahme ist bei uns in der Regel nicht möglich.

Die Krankenkassen erteilen uns in der Regel eine Kostenzusage für zunächst 4 Wochen. Bei Bedarf kann eine medizinische Verordnung verlängert werden, ebenso der Hospizaufenthalt. Wir beantragen für Sie notwenige Verlängerungen.

Ja, Sie können auf eigenen Wunsch das Hospiz wieder verlassen.
In wenigen Fällen kann es zu einem Auszug aufgrund einer veränderten Situation kommen. Hierzu zählen Verbesserung des Gesundheitszustandes oder keine Kostenzusage der Krankenkasse.

Der Gesetzgeber sieht eine Hospiz-Aufnahme aus einer stationären Pflegeeinrichtung nur im Ausnahmefall nach Einzelfallprüfung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) vor, der über die Hospiz-Notwendigkeit entscheidet.

Nein. Die Aufnahme geschieht unabhängig von Ihrem Glauben, Ihrer Herkunft, Ihrem sozialen Status oder Ihrer politischen Anschauung.